Visum zur Anerkennungspartnerschaft: Unsere Unterstützung für Ihre berufliche Anerkennung in Deutschland

Überblick über die Anerkennungspartnerschaft

Im Rahmen unserer Dienstleistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, nach Ihrer Einreise in Deutschland sowohl das Anerkennungsverfahren für Ihre ausländische Qualifikation durchzuführen als auch parallel in Ihrem Beruf zu arbeiten. Dies ist besonders relevant, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten und dafür die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation benötigen. Wir unterstützen Sie dabei, die erforderliche Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Abs. 3 AufenthG zu erhalten.

Voraussetzungen für das Visum zur Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft

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Qualifikation:

Wir helfen Ihnen dabei, die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschul- oder Berufsabschlusses zu beantragen. Bei Berufsabschlüssen ist eine mindestens zweijährige Ausbildung in Vollzeit erforderlich. Für den Visumantrag unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer positiven Auskunft zur Berufsqualifikation oder einer digitalen Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

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Arbeitsplatzangebot:

Wir beraten Sie bei der Suche nach einem konkreten Arbeitsplatzangebot in Deutschland, das eine qualifizierte Beschäftigung darstellt. Für die Ausübung dieser Tätigkeit ist ein Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung erforderlich. Sollten Sie in einem reglementierten Beruf (zum Beispiel als Arzt oder Pflegefachkraft) tätig sein, informieren wir Sie über die Möglichkeiten, bis zum Erhalt der Berufsausübungserlaubnis einer Hilfstätigkeit nachzugehen.

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Vereinbarung über die Anerkennungspartnerschaft:

Wir unterstützen Sie und Ihren zukünftigen Arbeitgeber dabei, eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, die Ihnen die Durchführung des Anerkennungsverfahrens im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses ermöglicht. Diese Vereinbarung kann auch Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages sein.

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Nachweis der Sprachkenntnisse:

Wir helfen Ihnen, den erforderlichen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zu erbringen. Sollten höhere Deutschkenntnisse erforderlich sein, beraten wir Sie über geeignete Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen.

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Geeigneter Arbeitgeber:

Wir unterstützen Sie dabei, einen Arbeitgeber zu finden, der für die Anerkennungspartnerschaft geeignet ist und bereits Erfahrung mit beruflicher Ausbildung oder Nachqualifizierung hat. Die Eignung des Arbeitgebers wird im Visumverfahren von der zuständigen Behörde geprüft.

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Beschäftigungsbedingungen:

Wir stellen sicher, dass Ihre Beschäftigungsbedingungen den inländischen Standards entsprechen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft diese Bedingungen im Visumverfahren und muss Ihrer Beschäftigung zustimmen.

Perspektiven nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens

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Vollständige Anerkennung:

Nach erfolgreicher Anerkennung Ihrer Qualifikation unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten als Fachkraft oder einer Blauen Karte EU. Sollten Sie aktuell kein Arbeitsplatzangebot haben, helfen wir Ihnen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um bis zu 12 Monate in Deutschland zu bleiben und eine qualifizierte Beschäftigung zu finden. Dafür beantragen wir gemeinsam mit Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG).

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Teilweise Anerkennung:

Sollte Ihre Qualifikation nur teilweise anerkannt werden, unterstützen wir Sie bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis um bis zu zwei Jahre, damit Sie an den notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können. Wir arbeiten mit Ihrem Arbeitgeber zusammen, um Ihnen dabei zu helfen, die festgestellten Defizite auszugleichen, zum Beispiel durch Sprachkurse oder Praktika.

Schritte im Visum- und Einreiseprozess

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Voraussetzungen prüfen:

Wir helfen Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Reisepass, Nachweise über Ihre Qualifikation und Deutschkenntnisse vorzubereiten.

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Visum im Wohnsitzland beantragen:

Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle notwendigen Dokumente und Nachweise für den Visumantrag bei der zuständigen deutschen Botschaft vorliegen.

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Einreise nach Deutschland:

Sobald Ihr Visum erteilt wurde, unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer Einreise nach Deutschland.

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Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen:

Nach Ihrer Einreise helfen wir Ihnen, rechtzeitig einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde zu vereinbaren und Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

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Anmeldung und weitere Schritte:

Wir begleiten Sie bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, bei der Terminbuchung bei der Ausländerbehörde und bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für Ihre Aufenthaltserlaubnis.