Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Überblick über unsere Dienstleistung
Mit unserer Dienstleistung „Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ unterstützen wir Sie dabei, vor Ihrer Einreise nach Deutschland alle notwendigen Schritte für die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation zu erledigen und das entsprechende Visum zu erhalten.
Voraussetzungen für das Visum
1
Nachweis über teilweise Anerkennung:
Sie müssen nachweisen, dass Ihre Qualifikation in Deutschland teilweise anerkannt wurde und dass noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten fehlen.
2
Anmeldebestätigung für Qualifizierungsmaßnahmen:
Sie benötigen eine Bestätigung über die Anmeldung zu einer geeigneten Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland. Hier können wir Ihnen helfen, sich erfolgreich für diese Maßnahmen anzumelden und die notwendigen Nachweise zu erhalten.
3
Nachweis über Deutschkenntnisse:
Es müssen Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorliegen.
4
Sicherung des Lebensunterhalts:
Sie müssen nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland gesichert ist, beispielsweise durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung.
PS: Sperrkonto mit mindestens 1.027 Euro pro Monat für das Jahr 2024 / Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss 11.904 Euro.
Perspektiven nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme
1
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche:
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme und Erhalt der vollen Anerkennung Ihrer Qualifikation unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG). Diese erlaubt Ihnen, bis zu 12 Monate in Deutschland zu bleiben, um eine qualifizierte Arbeitsstelle zu finden.
2
Direkte Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis:
Sollten Sie bereits einen Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsplatz gefunden haben, helfen wir Ihnen, direkt in Deutschland eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen, ohne vorher ausreisen zu müssen. Dies kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte, eine Blaue Karte EU, eine Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer Berufsausbildung oder zum Studieren sein.
Schritte im Visum- und Einreiseprozess
1
Voraussetzungen prüfen:
Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam alle Voraussetzungen und bereiten die erforderlichen Unterlagen vor.
2
Visum im Wohnsitzland beantragen:
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Visums in Ihrem Wohnsitzland.
3
Einreise nach Deutschland:
Wir helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Einreise nach Deutschland.
4
Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen:
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland unterstützen wir Sie bei der Beantragung des entsprechenden Aufenthaltstitels.
5
Anmeldung und weitere Schritte:
Wir begleiten Sie durch alle administrativen Schritte, von der Anmeldung bis zur endgültigen Anerkennung Ihrer Qualifikation.
Gebühren und Beratung
Um den Preis für unsere Dienstleistung zu erfahren und einen Beratungstermin anzufragen, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zur beruflichen Anerkennung in Deutschland zu unterstützen.