Sie möchten eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren? Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Schritte zu unternehmen. Deutschland bietet hervorragende Möglichkeiten für eine qualifizierte Berufsausbildung, sei es schulisch oder betrieblich, und bereitet Sie bestens auf eine Karriere in der deutschen Arbeitswelt vor. Um diese Chance zu nutzen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums nach § 16a AufenthG erfüllen.
Sie müssen einen schulischen oder betrieblichen Ausbildungsplatz in Deutschland vorweisen können.
Für eine qualifizierte Berufsausbildung sind in der Regel deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich. Dies gilt, wenn die Bildungseinrichtung Ihre Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat oder kein vorbereitender Deutschkurs absolviert wird.
Ihr Lebensunterhalt muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein. Dies bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihnen monatlich mindestens 903 Euro (Stand 2024) zur Verfügung stehen. Bei einer schulischen Berufsausbildung kann dieser Nachweis über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung erfolgen. Bei einer betrieblichen Berufsausbildung gilt die Vergütung als Nachweis. Sollte diese nicht ausreichen, können Sie die Differenz durch zusätzliche Nachweise, wie ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung, ausgleichen.
Bei einer betrieblichen Berufsausbildung wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dies erfolgt im Rahmen eines internen Behördenverfahrens, für das Sie keine weiteren Schritte unternehmen müssen.
Das Visum zur Berufsausbildung ermöglicht es Ihnen, während Ihrer Ausbildung in Deutschland zu bleiben und zusätzlich bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit nachzugehen. Bei einer betrieblichen Ausbildung dürfen Sie auch an vorbereitenden Deutschkursen teilnehmen.
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit, bis zu 18 Monate in Deutschland zu bleiben, um eine qualifizierte Beschäftigung zu finden. Hierfür beantragen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG.
Für Absolventen einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche für bis zu 12 Monate zu erhalten, mit einer Verlängerungsoption um weitere sechs Monate. Während dieser Zeit dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Bei erfolgreicher Jobsuche können Sie anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung beantragen, ohne Deutschland verlassen zu müssen.
Nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland können Sie, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine Niederlassungserlaubnis gemäß § 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG erhalten.
Wenn Sie nach Ihrer Ausbildung mehr Verantwortung übernehmen möchten, stehen Ihnen in Deutschland verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Je nach Berufszweig können Sie sich spezialisieren, beruflich aufsteigen oder sich selbstständig machen.
Technische Berufe bieten beispielsweise die Möglichkeit, sich zum „Staatlich geprüften Techniker“ weiterzubilden. Handwerker können den Meistertitel erwerben, der Ihnen Führungspositionen eröffnet oder die Möglichkeit gibt, einen eigenen Betrieb zu gründen.
Alternativ können Sie nach Ihrer Ausbildung auch ein Studium an einer Hochschule in Deutschland aufnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies auch ohne Abitur möglich, etwa mit einem Meistertitel oder einschlägiger Berufserfahrung.
Um den Preis für unsere Dienstleistung zu erfahren und einen Beratungstermin anzufragen, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre beruflichen Ziele in Deutschland zu erreichen.