Diese Dienstleistung richtet sich an Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, die eine ausländische berufliche oder akademische Qualifikation besitzen, die in Deutschland vollständig anerkannt ist.
Alternativ sprechen wir auch Personen an, die ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.
Diese Dienstleistung richtet sich an Fachkräfte, die im Punktesystem mindestens sechs Punkte erreichen und eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen haben.
Diese Option richtet sich insbesondere an Personen, deren Ausbildung oder Berufserfahrung im Ausland anerkannt ist, die über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen und deren Lebensunterhalt gesichert ist.
Sie benötigen entweder eine voll anerkannte ausländische berufliche oder akademische Qualifikation in Deutschland oder einen in Deutschland erworbenen Abschluss.
Das Punktesystem ist für Sie nur bei Option 2 relevant. Wenn Ihre Qualifikation nicht vollständig anerkannt ist oder Sie keinen deutschen Bildungsabschluss nachweisen können, müssen Sie im Punktesystem mindestens sechs Punkte erreichen. Punkte werden für folgende Kriterien vergeben:
Gleichwertigkeit der Qualifikation | Wenn Sie bereits das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragt haben und die teilweise Gleichwertigkeit festgestellt wurde | 4 Punkte |
Qualifikation im Mangelberuf
| Gehört Ihre formale Qualifikation zu einem Mangelberuf | 1 Punkt |
Berufserfahrung | mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren | 2 Punkte |
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren | 3 Punkte | |
Sprachkenntnisse | Niveau A2 | 1 Punkt |
Niveau B1 | 2 Punkte | |
Niveau B2 oder besser | 3 Punkte | |
englische Sprachkenntnisse auf Niveau C1 oder Muttersprache | 1 Punkt | |
Alter | Personen unter 35 Jahren | 2 Punkte |
Personen zwischen 35 und 40 Jahren | 1 Punkt | |
Voraufenthalt in Deutschland | Wenn Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 6 Monate lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben | 1 Punkt |
Potenzial des Ehegatten/Lebenspartners | Wenn Ihr Partner ebenfalls die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt | 1 Punkt |
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben durch entsprechende Nachweise oder Zertifikate belegt werden müssen.
Sie müssen Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A1 oder Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
Sie müssen nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland gesichert ist, beispielsweise durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung.
PS: Sperrkonto mit mindestens 1.027 Euro pro Monat für das Jahr 2024 / Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, 11.904 Euro.
Die Chancenkarte wird zunächst für maximal ein Jahr erteilt, während dieser Zeit können Sie in Deutschland nach einer qualifizierten Beschäftigung suchen. Es ist Ihnen erlaubt, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Außerdem können Sie Probebeschäftigungen für bis zu zwei Wochen pro Arbeitgeber aufnehmen. Sobald Sie eine konkrete Arbeitsstelle gefunden haben, können Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Um den Preis für unsere Dienstleistung zu erfahren und einen Beratungstermin anzufragen, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zur Jobsuche in Deutschland zu unterstützen.