Deutschland zieht jedes Jahr viele internationale Studierende aufgrund der großen Auswahl an Studienprogrammen und der niedrigen Studiengebühren an. Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, bieten sich Ihnen zahlreiche attraktive Möglichkeiten. Es gibt viele internationale Studienprogramme, und die Gebühren sind gering. Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie ein Visum zum Zweck des Studiums.
Was umfasst die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG?
Diese Aufenthaltserlaubnis schließt auch studienvorbereitende Maßnahmen ein, wie zum Beispiel Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs. Sie umfasst ebenfalls ein Promotionsstudium als Vollzeitstudienprogramm an einer deutschen Hochschule.
Voraussetzungen für die Erteilung des Visums zum Studieren
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Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule:
Wir helfen Ihnen, einen Studienplatz zu erhalten.
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Gesicherter Lebensunterhalt:
Ihr Lebensunterhalt muss für die Dauer des Studiums gesichert sein. Dies können Sie durch ein Sperrkonto (mindestens 11.208 Euro pro Jahr, Betrag gültig für 2024), ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung nachweisen.
3
Sprachkenntnisse:
Für manche Studiengänge sind Sprachkenntnisse erforderlich, in der Regel das Sprachniveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Diese Kenntnisse müssen bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat nachgewiesen werden.
Perspektiven mit dem Visum zum Studieren
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird in der Regel zunächst für zwei Jahre erteilt. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keinen Studienabschluss erreicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis um weitere zwei Jahre verlängert werden. Während Ihres Studiums dürfen Sie bis zu 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage pro Jahr bzw. bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Studentische Nebentätigkeiten können zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden.
Nach dem Studienabschluss in Deutschland
Nach erfolgreichem Studienabschluss können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG beantragen. Diese wird für bis zu 18 Monate erteilt, um eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Während dieser Zeit dürfen Sie jede Art von Beschäftigung ausüben. Sobald Sie eine qualifizierte Arbeitsstelle gefunden haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort in eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte oder in eine Blaue Karte EU umwandeln lassen.
Weitere Perspektiven nach dem Studium
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Arbeitserlaubnis und Niederlassungserlaubnis:
Als Absolvent einer deutschen Hochschule können Sie bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit eine Niederlassungserlaubnis beantragen (§ 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG).
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Selbstständigkeit:
Wenn Sie sich in Deutschland selbstständig machen möchten, können Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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Promotion:
Für Hochschulabsolventen bietet sich die Möglichkeit, in Deutschland zu promovieren. Hierfür gibt es verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen je nach Art und Umfang Ihrer Tätigkeit während der Promotion.
4
Berufsausbildung:
Wenn Sie eine praxisnahe Ausbildung bevorzugen, können Sie eine Berufsausbildung absolvieren. Hierfür ist ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Beratung und Unterstützung
Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele in Deutschland zu erreichen. Um den Preis für unsere Dienstleistung zu erfahren und einen Beratungstermin anzufragen, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen.