Individuelle Prüfung der Unterlagen und Voraussetzungen für Fachkräfte
Gründliche Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und Qualifikationen.
Fallbesprechung durch interne Rechtsanwälte.
Einschätzung der Voraussetzungen und Anforderungen.
Lösungsvorschläge auf Grundlage rechtlicher Analysen.
2. Phase
Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen bei den zuständigen Behörden
Unterstützung bei der Übersetzung und Beglaubigung.
Arbeitsvermittlung
Suche nach passenden Arbeitgebern für die Bewerber
Unterstützung bis zum Arbeitsvertragsabschluss
Begleitung und Beratung bis zur erfolgreichen Vertragsunterzeichnung.
Verfahrensabwicklung im Auftrag des Arbeitgebers
Übernahme des gesamten Verfahrens bei deutschen Behörden.
Kontaktaufnahme und Antragstellung bei IHK, Business Immigration Center, Agentur für Arbeit, Ausländerbehörde.
Vertretung des Arbeitnehmers bei deutschen Behörden
Unterstützung und Vertretung bei der deutschen Botschaft im Ausland und in Deutschland, einschließlich der Ausländerbehörde.
Dienstleistungen nach der Einreise
Abholservice vom Flughafen Berlin.
Unterstützung bei der Ausstellung des Aufenthaltstitels.
Persönliche Begleitung zu Behörden für die polizeiliche Anmeldung, Beantragung der Sozialversicherungsnummer, Beantragung der Steuer-ID und Eröffnung eines Bankkontos.
Enge Zusammenarbeit mit dem Lohnbüro bis zur Ausstellung der ersten Lohnabrechnung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde.
Beratung im Migrationsrecht
Rechtliche Beratung durch drei interne Rechtsanwälte und Rechtsdienstleister für die erste Phase in Deutschland.
3. Phase
Zusätzlich buchbare kostenpflichtige Dienstleistungen bei Bedarf:
Weitere Rechtsberatung im Migrationsrecht bis zur Einbürgerung nach drei oder fünf Jahren.