Bestimmte Staatsangehörige: Ehepartner von Bürgern aus Australien, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA sind befreit.
Härtefälle: Befreiung bei Krankheit, Behinderung oder anderen unzumutbaren Bedingungen.
Spezifische Regelungen
Drittstaatsangehörige: Für den Familiennachzug ist ein gesicherter Aufenthaltsstatus, ausreichend Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt erforderlich. Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ist in der Regel notwendig.
Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz: Familiennachzug ist möglich, jedoch auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt, ohne Rechtsanspruch.
Eigenständiges Aufenthaltsrecht: Bei Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft, z.B. bei Trennung, besteht unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Visum zur Familienzusammenführung
Drittstaatsangehörige benötigen ein nationales Visum Typ D. Eine Incoming-Reiseversicherung für den Schengen-Raum ist erforderlich.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung: Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung.
2. Weiterleitung: Antrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.
3. Persönliches Vorsprechen: Termin bei der Ausländerbehörde für den in Deutschland lebenden Partner.
4. Vorabzustimmung: Erteilung durch die Ausländerbehörde, Übermittlung an die Auslandsvertretung.
5. Visumentscheidung: Entscheidung über das Visum zur Familienzusammenführung.
6. Einreise: Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche.
7. Aufenthaltserlaubnis: Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde.
8. Krankenversicherung: Abschluss einer Versicherung gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde.
Bearbeitungsdauer Dauer: Bis zu sieben Monate für die Visumserteilung.
Ablehnung des Visums
Gründe: Verdacht auf Scheinehe, unzureichendes Einkommen, fehlende Deutschkenntnisse, Einreisesperre.
Was kann man bei einer Ablehnung?
Beschwerde: Möglichkeit zur Remonstration innerhalb eines Monats bei der zuständigen Auslandsvertretung.
3. Phase
Checkliste der Dokumente
Für den Antrag auf Familienzusammenführung werden verschiedene Dokumente benötigt. Diese können je nach Herkunftsland und individueller Situation variieren:
Dokumente für das Visum zur Familienzusammenführung:
1. Visumantrag zur Familienzusammenführung.
2. Gültiger Reisepass.
3. Aktuelle Passfotos.
4. Personalausweis oder Kopie des Ehepartners.
5. Heiratsurkunde oder Nachweis zur gleichgeschlechtlichen Verpartnerung.
6. Nachweis über Deutschkenntnisse (A1), falls erforderlich.
7. Geburtsurkunde des Kindes, wenn Kinder nachziehen.
8. Nachweis über das alleinige Sorgerecht, falls das Kind nur zu einem Elternteil zieht.
Dokumente für die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland:
1. Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Heimatpass der in Deutschland lebenden Person.
2. Arbeitgeberbescheinigung.
3. Nachweise über Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
4. Wohnraumbescheinigung und Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl.
5. Nachweis über bestehende Krankenversicherung ab Einreise für den Nachzug.
6. Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
Zusätzliche Dokumente für Selbstständige und Freiberufler:
1. Gewerbeanmeldung oder schriftliche Darstellung der Tätigkeit.
2. Bescheinigung vom Finanzamt (Auskünfte in Steuersachen).
3. Aktueller Steuerbescheid.
4. Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen.
5. Krankenversicherungsnachweis.
Unsere Dienstleistung
Hilfestellung bei der Antragstellung.
Begleitung durch den gesamten Prozess.
Beratung und Individuelle Unterstützung bei Fragen und Herausforderungen
Remonstration bei Ablehnung
Dokumentenbeschaffung, Übersetzung, Beglaubigung und Legalisierung
Gebühren und Beratung
Um den Preis für unsere Dienstleistung zu erfahren und einen Beratungstermin anzufragen, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg nach Deutschland zu unterstützen.