Umfassende Unterstützung und Beratung wird für Personen angeboten, die im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme geflüchtete syrische oder irakische Verwandte nach Deutschland holen möchten.
Diese Programme werden derzeit in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen umgesetzt. Der Service umfasst alle notwendigen Schritte von der Interessenbekundung bis zur erfolgreichen Einreise der Verwandten nach Deutschland.
Um geflüchtete syrische oder irakische Verwandte im Rahmen dieser Programme aufzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Syrische und irakische Staatsangehörige, die aufgrund der instabilen Lage in ihren Heimatländern fliehen mussten.
Derzeitiger Aufenthaltsort der geflohenen Person:
Einreichung der Interessenbekundung: Das Formular „Interessenbekundung“ wird vollständig ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das zuständige Landesamt für Einwanderung gesendet.
Prüfung und Weiterleitung: Die Interessenbekundung wird durch das Landesamt geprüft. Nach erfolgreicher Genehmigung erfolgt die Weiterleitung an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Visumverfahren: Bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat wird durch die geflüchtete Person ein Visumsantrag gestellt. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Visum erteilt.
Einreise nach Deutschland: Nach Erhalt des Visums erfolgt die Einreise nach Deutschland, wo die Person im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms integriert wird.
Beratung und Aufklärung: Es wird über alle Voraussetzungen und Formalitäten aufgeklärt.
Unterlagenmanagement: Hilfe wird bei der Zusammenstellung und Einreichung der notwendigen Dokumente angeboten.
Verfahrenserleichterung: Begleitung erfolgt durch den gesamten Prozess der Interessenbekundung und des Visumverfahrens.
Um den Preis für unsere Dienstleistung zu erfahren und einen Beratungstermin anzufragen, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.