Landesaufnahmeprogramm

Unterstützung bei der Aufnahme von syrischen und irakischen Flüchtlingen im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme

Umfassende Unterstützung und Beratung wird für Personen angeboten, die im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme geflüchtete syrische oder irakische Verwandte nach Deutschland holen möchten.

Diese Programme werden derzeit in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen umgesetzt. Der Service umfasst alle notwendigen Schritte von der Interessenbekundung bis zur erfolgreichen Einreise der Verwandten nach Deutschland.

Wer kann aufnehmen?

Um geflüchtete syrische oder irakische Verwandte im Rahmen dieser Programme aufzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1

Verwandtschaftsverhältnis:

  • Die aufnehmende Person muss Ehegatte, gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner oder ein Familienangehöriger ersten bzw. zweiten Grades (Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern, Geschwister) der geflohenen Person sein.

2

Aufenthaltsdauer in Deutschland:

  • Es muss ein mindestens einjähriger Aufenthalt in Deutschland nachgewiesen werden.

3

Wohnsitzanforderungen:

  • Ein seit mindestens 12 Monaten bestehender Wohnsitz in Berlin oder im Bundesland Brandenburg ist erforderlich.
  • Der Hauptwohnsitz muss aktuell in einem der teilnehmenden Bundesländer liegen, ohne dass eine Wohnsitzauflage für eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland besteht.

4

Staatsangehörigkeit:

  • Die aufnehmende Person muss die deutsche, syrische oder irakische Staatsangehörigkeit besitzen, oder
  • Freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger, EWR-Staatsangehöriger, Drittstaatsangehöriger oder Staatsangehöriger der Schweiz mit einer Aufenthaltserlaubnis-Schweiz sein.

Wer kann aufgenommen werden?

Syrische und irakische Staatsangehörige, die aufgrund der instabilen Lage in ihren Heimatländern fliehen mussten.

Derzeitiger Aufenthaltsort der geflohenen Person:

  • Die geflohene Person muss sich noch in Syrien oder im Irak befinden, oder
  • In einem der Anrainerstaaten Syriens (Libanon, Türkei, Jordanien, Irak) aufhalten, oder
  • In einem der Anrainerstaaten des Irak (Iran, Jordanien, Kuwait, Saudi-Arabien, Türkei, Syrien) aufhalten, oder
  • In Ägypten (für syrische und irakische Staatsangehörige) aufhalten.

Ablauf des Einreiseverfahrens

Einreichung der Interessenbekundung: Das Formular „Interessenbekundung“ wird vollständig ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das zuständige Landesamt für Einwanderung gesendet.

 

Prüfung und Weiterleitung: Die Interessenbekundung wird durch das Landesamt geprüft. Nach erfolgreicher Genehmigung erfolgt die Weiterleitung an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

 

Visumverfahren: Bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat wird durch die geflüchtete Person ein Visumsantrag gestellt. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Visum erteilt.

 

Einreise nach Deutschland: Nach Erhalt des Visums erfolgt die Einreise nach Deutschland, wo die Person im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms integriert wird.

Umfassende Unterstützung wird in jedem Schritt des Prozesses angeboten:

Beratung und Aufklärung: Es wird über alle Voraussetzungen und Formalitäten aufgeklärt.

Unterlagenmanagement: Hilfe wird bei der Zusammenstellung und Einreichung der notwendigen Dokumente angeboten.

Verfahrenserleichterung:  Begleitung erfolgt durch den gesamten Prozess der Interessenbekundung und des Visumverfahrens.

Gebühren und Beratung

Um den Preis für unsere Dienstleistung zu erfahren und einen Beratungstermin anzufragen, können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.